Rechte am eigenen Bild
Erklärung zum Datenschutz und Recht am eigenen Bild
Der Natur- und Vogelschutzverein Gränichen veröffentlicht auf seinen elektronischen Marketingkanälen (Website, Youtube und Printmedien) regelmässig Foto- und Filmmaterial. Dadurch sollen insbesondere drei Ziele erreicht werden.
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Den Mitgliedern unseres Vereins soll anhand von Bild- und Filmmaterial ermöglicht werden, die verschiedenen Vereinsaktivitäten (Interne und öffentliche Anlässe) durch Bild- und Filmmaterial mitzuverfolgen.
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Der interessierten Öffentlichkeit bzw. den interessierten Nichtmitgliedern soll anhand von Bild- und Filmmaterial aufgezeigt werden, welche Aktivitäten (Interne und öffentliche Anlässe) unser Verein durchführt.
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Der interessierten Öffentlichkeit bzw. den interessierten Nichtmitgliedern soll anhand von Bild- und Filmmaterial das vielfältige Angebot sowie die Organisation des Vereins präsentiert werden.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) weist in diesem Zusammenhang auf folgende Tatsache hin:
„Grundsätzlich sei angemerkt, dass Teilnehmer an einer öffentlichen Veranstaltung damit rechnen müssen, im Rahmen einer Berichterstattung erwähnt bzw. fotografisch abgebildet zu werden (Quelle EDÖB).“
Bei der Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterial achten wir daher explizit auf die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zur Veröffentlichung von Fotos bei Freizeit und Sport.
Wir wahren das Recht am eigenen Bild und den Persönlichkeitsschutz jedes einzelnen Mitglieds. Insbesondere wird kein Foto- und/oder Filmmaterial veröffentlicht, das eine Person in einer herabwürdigenden Weise darstellt.
Es steht jeder abgebildeten Person frei, jederzeit die Nichtveröffentlichung des Bildes zu verlangen. Bei minderjährigen Mitgliedern können dies auch die Eltern verlangen. Falls Sie sich in Ihrem Recht am eigenen Bild verletzt fühlen, bitten wir Sie, sich mit uns unter folgender E-Mail-Adresse in Verbindung zu setzen: kontakt@nvgraenichen.ch
Wir werden uns Ihrem Anliegen annehmen und das betroffene Material entfernen oder unkenntlich machen.
Der Vorstand
Natur- und Vogelschutzverein Gränichen, im September 2019